Honorar
Gesetzliche Grundlagen
Das Honorar kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Der Rechtsanwalt kann seine Leistungen in Form eines Pauschalhonorars, eines Zeithonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) in Rechnung stellen. Wurde nichts vereinbart, richtet sich die angemessene Entlohnung des Rechtsanwalts nach dem RATG und den AHK.
Information und Transparenz
Häufig wird gerade durch die rechtzeitige Inanspruchnahme einer Rechtsberatung verhindert, dass später unnötige weitere Kosten entstehen. Vor Auftragserteilung informiere ich Sie in einem Erstberatungsgespräch gerne über die vorhersehbaren Kosten und die Möglichkeiten der Honorierung. So wird zB bei der Errichtung von Verträgen die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sinnvoll sein. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie von Anfang an die Höhe der Kosten kennen. Lässt sich hingegen der Umfang der Leistungen nur schwer vorhersagen, bietet sich die Vereinbarung eines Zeithonorars oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz an.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Rechtsanwaltskosten möglicherweise von Ihrer Versicherung übernommen. Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, schildere dieser den Sachverhalt und ersuche um Deckung der jeweiligen Rechtssache. Beachten Sie, dass es Ihnen freisteht, durch welchen Rechtsanwalt Sie sich im Einzelfall vertreten lassen. Die freie Anwaltswahl darf durch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht eingeschränkt werden.